Soll das Geschäftsguthaben nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt werden, muss neben der Wohnungskündigung die Mitgliedschaft gesondert gekündigt werden.
Soll das Geschäftsguthaben nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt werden, muss neben der Wohnungskündigung die Mitgliedschaft gesondert gekündigt werden.